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Spielerschutz · Eintrag, Auskunft, Aufhebung

OASIS, sachlich erklärt

Ein zentrales Sperrsystem, das viele kennen und wenige verstehen. Diese Seite erklärt, was darin steht, wie man die eigene Eintragung erfährt und wie ein Antrag auf Aufhebung abläuft.

OASIS ist ein zentrales Verzeichnis gesperrter Spielerinnen und Spieler, geführt von der zuständigen Landesbehörde. Anbieter mit deutscher Erlaubnis fragen es vor jedem Spielbeginn ab. Wer eingetragen ist, kann dort nicht spielen — und zwar anbieterübergreifend, nicht nur bei dem Haus, bei dem die Sperre entstanden ist.

Diese Seite hilft nicht beim Umgehen

Eine Sperre existiert, weil jemand sie beantragt hat oder weil eine Meldung vorlag. Sie zu umgehen, heißt, an genau der Stelle weiterzuspielen, an der jemand aufhören wollte. Deshalb steht hier nichts darüber, und die Seite antwortet stattdessen auf die Fragen, die sich tatsächlich beantworten lassen: was drinsteht, wie man es erfährt und wie man es ändert.

Wie eine Eintragung entsteht

  1. Selbstsperre. Auf eigenen Antrag, bei einem Anbieter, einer Spielhalle oder direkt bei der Behörde. Der häufigste Weg.
  2. Fremdsperre. Auf Antrag von Angehörigen oder auf Meldung eines Anbieters, wenn Anhaltspunkte für eine Gefährdung vorliegen.
  3. Dauer. Eine Sperre läuft mindestens ein Jahr; danach endet sie nicht automatisch, sondern erst auf Antrag.
Vier Schritte, um eine Lizenzangabe selbst nachzuschlagenEine Lizenznummer ist nachschlagbarVier Schritte, keine Anmeldung, zwei Minuten.1FußzeileNummer und Behörde stehen unten auf der Seite2RegisterDie Behörde führt ein öffentliches Verzeichnis3DomainIm Eintrag muss genau diese Domain aufgeführt sein4Status„Active“ mit Datum — sonst ist es kein NachweisSteht die Domain nicht im Eintrag, gilt der Eintrag nicht für diese Seite.
Der Weg von der Fußzeile bis zum Registereintrag. Der dritte Schritt ist der, den fast niemand macht — und der einzige, an dem sich ein fremder Lizenzeintrag von einem eigenen unterscheiden lässt.

Wie man die eigene Eintragung erfährt

Jede betroffene Person hat ein Auskunftsrecht. Die Anfrage richtet sich an die Behörde, die das System führt; sie verlangt einen Identitätsnachweis, weil sonst jeder eine Auskunft über beliebige Personen erhalten könnte. Die Auskunft nennt, ob eine Sperre besteht, seit wann und aus welchem Anlass sie eingetragen wurde.

  1. Antrag an die führende Behörde stellenDas Formular liegt auf deren Seite; es ist derselbe Weg wie für den Aufhebungsantrag.
  2. Identität nachweisenIn der Regel per Ausweiskopie oder elektronischem Identitätsnachweis.
  3. Auskunft abwartenSie enthält Bestand, Beginn und Art der Eintragung.
  4. Bei Fehlern widersprechenEine Eintragung, die auf einem Irrtum beruht, lässt sich beanstanden — das ist ein anderer Weg als der Aufhebungsantrag.

Wie ein Antrag auf Aufhebung abläuft

Eine Sperre endet nicht von selbst. Nach Ablauf der Mindestdauer kann die betroffene Person die Aufhebung beantragen; die Behörde prüft den Antrag und entscheidet. Bei einer Fremdsperre wird regelmäßig genauer geprüft als bei einer Selbstsperre, und es kann ein Nachweis verlangt werden, dass der Anlass entfallen ist.

  • Frühestens nach der Mindestdauer. Ein früherer Antrag wird nicht bearbeitet.
  • Schriftlich und mit Identitätsnachweis. Wie bei der Auskunft.
  • Mit Bearbeitungszeit. Die Aufhebung wirkt nicht am selben Tag.
  • Eine erneute Sperre ist jederzeit möglich. Auch unmittelbar nach einer Aufhebung.

Was eine Sperre nicht ist

Sie ist kein Eintrag in einer Auskunftei, sie wirkt sich nicht auf Bankgeschäfte aus und sie ist für Dritte nicht einsehbar. Abgefragt wird sie von Anbietern mit deutscher Erlaubnis, und zwar für den Zweck, für den sie geführt wird.

Wenn der Anlass noch besteht

Dann ist der Aufhebungsantrag nicht der nächste Schritt, sondern ein Gespräch. Beratung ist kostenlos, vertraulich und auf Wunsch anonym, auch für Angehörige: BZgA – Spielsucht-Hilfe. Parallel dazu wirken die vier Einstellungen im Konto sofort. Wo sie stehen.

Keine Rechtsauskunft. Diese Seite beschreibt den Ablauf, wie ihn die führende Behörde veröffentlicht. Für den eigenen Fall gelten deren Angaben und Formulare, nicht diese Zusammenfassung.

Vier Prüfpunkte je Anbieter · ab 18

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